Haustiere - Pflichten, Anmeldung, Regeln, Rechte: Alles, was Sie über Hunde und Katzen wissen müssen
Ein Haustier zu haben und in Portugal zu leben, bringt Verpflichtungen gegenüber den Besitzern mit sich. In der Tat ist es obligatorisch, Ihr Haustier zu registrieren, egal ob es sich um einen Hund, eine Katze oder eine andere Art handelt. Portugal erlegt Hunde- und Katzenbesitzern mehrere Maßnahmen auf: Die Registrierung von Hunden und Katzen und eine jährlich verlängerbare Lizenz gehören dazu. Wie registriere ich mein Haustier in Portugal? Wie viele Hunde und Katzen darf ich halten? Wie erhalte und erneuere ich eine Lizenz für meinen Hund oder meine Katze? Lassen Sie mich Ihnen alles erzählen, was Sie über die Registrierung und Lizenzierung von Haustieren wissen müssen.
Registrieren Sie Ihr Haustier
In Portugal ist die Registrierung und Lizenzierung für alle Hunde zwischen 3 und 6 Monaten obligatorisch. Die Registrierung eines Haustieres muss bei der Junta da Freguesia (Rathaus) des Wohnorts des Eigentümers oder Halters des Tieres erfolgen.
Alle am oder nach dem 1. Juli 2008 geborenen Hunde müssen einen Mikrochip tragen und gegen Tollwut geimpft sein. Um mit der Registrierung fortzufahren und die Zulassungslizenz für Ihr Haustier in Portugal zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Tiergesundheitsbulletin (aktueller Tollwutimpfstoff)
- Elektronischer Identifikationschip
Bei einem Jagdhund muss ein Jagdschein vorgelegt werden.
Für Hunde der Kategorie G, „potentiell gefährlich“, müssen außerdem vorgelegt werden:
- Vorstrafenregister
- Haftpflichtversicherung
- Test der körperlichen und geistigen Fitness (für den Besitzer)
- Nachweis der Kastration oder Kastration des Tieres
Ihr Haustierschein in Portugal wird jedes Jahr gegen eine Gebühr (durchschnittlich 20 €) erneuert. Sobald der Mikrochip in das Tier implantiert wurde, hat der Besitzer 30 Tage Zeit, um sich bei der Junta de Freguesia zu registrieren. Die Registrierung muss nur einmal im Leben des Tieres erfolgen.
Verschiedene Kategorien von Haustieren
Hunde und Katzen werden in den folgenden Kategorien aufgeführt:
- Kategorie A - Begleithund
- Kategorie B - Wirtschaftshund
- Kategorie C - Hund für militärische Zwecke
- Kategorie D - Wissenschaftlicher Forschungshund
- Kategorie E - Jagdhund
- Kategorie F - Blindenhunde
- Kategorie G - Potenziell gefährlicher Hund
- Kategorie H - Gefährlicher Hund
- Kategorie I - Kat
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Kategorie G umfasst: Rottweiler, brasilianischer Fila-Hund, argentinischer Mastiff, Pitt Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Tosa Inu.
Für die Kategorien H (gefährliche Hunde) und G (potenziell gefährlich) gibt es eine spezifische Gesetzgebung, die Sie kennen sollten: Gesetzesdekret Nr. 312/2003 vom 17. Dezember; Gesetzesdekret Nr. 315/2009 vom 29. Oktober; Verfügung Nr. 422/2004 vom 24. April; Verordnung Nr. 585/2004 vom 29. Mai; Botschaft Nr. 10819/2008 vom 14. April.
Portugal betrachtet als „gefährliches Tier“ jedes Tier, das unabhängig von seiner Rasse den folgenden Bedingungen unterliegt:
- eine Person gebissen oder angegriffen;
- ein anderes Tier auf dem Grundstück des Tierhalters schwer verletzt oder getötet;
- Wurde freiwillig von seinem Besitzer wegen seines aggressiven Verhaltens angezeigt;
- Wurde von den zuständigen Behörden als Risiko für die Sicherheit von Menschen oder Tieren angesehen.
Hunde für militärische, polizeiliche oder staatliche Sicherheitszwecke sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, müssen jedoch über eigene Identifikations- und Registrierungssysteme bei den Einrichtungen verfügen, denen sie zugeordnet sind.
Die Gültigkeit der Genehmigungslizenz für ein Haustier in Portugal beträgt ein Jahr. Hundebesitzer müssen ihre Lizenz jedes Jahr erneuern oder die Lizenz erlischt.
Begrenzung der erlaubten Anzahl von Hunden und Katzen
Wenn Sie in Portugal in einer Wohnung leben, dürfen Sie nur drei erwachsene Hunde halten. Diese Grenze kann jedoch mit Zustimmung des städtischen Veterinärs und des Gesundheitsbeauftragten auf sechs erwachsene Hunde erhöht werden. Dazu müssen Sie beim Rathaus Ihres Wohnortes eine Genehmigung beantragen. Die Begrenzung der Anzahl der Tiere kann je nach Satzung der Eigentumswohnung geringer sein als oben angegeben.
In rustikalen Gebäuden (nur Grundstück) oder gemischten Gebäuden (Grundstück plus Haus) können bis zu sechs ausgewachsene Tiere gehalten werden, wobei diese Zahl auch überschritten werden kann, wenn die Größe des Grundstücks dies zulässt und die Unterbringungs- und artgerechten Voraussetzungen für die Tiere erfüllt sind .
Unter Beachtung der Gesundheits- und Lärmbedingungen der Nachbarschaft dürfen in jeder Wohnung in Stadt und Land bis zu drei ausgewachsene Hunde oder vier ausgewachsene Katzen gehalten werden, wobei die Gesamtzahl von vier Tieren nicht überschritten werden darf.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ermahnen die Gemeinderäte nach gemeinsamer Kontrolle durch den Amtsarzt und den Gemeindetierarzt den Halter, dass die Tiere fristgerecht entfernt und in die Gemeindetierpension gebracht werden die genannten Behörden. Der Eigentümer hat noch eine gewisse Zeit, um die Standards zu erfüllen.
Lärmbelästigung durch Haustiere
Eines der großen Probleme, das Hunde und die Menschen um sie herum betrifft, ist Lärm. Wenn Ihr Hund längere Zeit allein gelassen oder zu wenig ausgeführt wird, ist es durchaus möglich, dass er schlechte Verhaltensweisen entwickelt, wie z. B. zwanghaftes Bellen. Als Hausbesitzer liegt es in Ihrer Verantwortung, für das Wohl Ihres Haustieres zu sorgen und auch das Wohl Ihrer Nachbarn nicht zu beeinträchtigen, sei es in einer Wohnung oder sogar auf einem Bauernhof auf dem Land.
Obwohl die meisten Besitzer dieses Problem nicht haben werden, ist ständiges Bellen ein Zeichen von Instabilität des Hundes und kann Ihren Nachbarn an den Rand eines Nervenzusammenbruchs bringen.
Beachten Sie, dass jeder Nachbar die Strafverfolgungsbehörden (GNR oder PSP) kontaktieren kann. Sie werden Ihnen entweder raten, den Lärm zu stoppen, oder sich dafür entscheiden, eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung zu senden, und die Gemeindeverwaltung kann ein Bußgeld verhängen, das mindestens 500 € beträgt.